IMMOBILIENKREDIT NICHT MEHR BEZAHLBAR. WAS NUN?

Das Leben wird in den letzten Jahren und besonders den letzten Monaten immer teurer: Energiekosten, Benzin, Lebensmittel. Das alles belastet die Haushaltskassen zusätzlich enorm. Wenn Sie die Raten für Ihren Haus- oder Wohnungskredit nicht mehr zahlen können, sollten Sie keinesfalls abwarten, sondern umgehend handeln. In diesem Informationsbeitrag erfahren Sie, was Sie in diesem Fall tun können.

Viele Deutsche Bürger haben in den letzten Jahren ein Haus oder eine Wohnung gekauft und zahlen nun Monat für Monat mehr oder weniger hohe Kredite ab. Oft sind die Raten für diese so bemessen, dass man mit dem monatlichen Einkommen gerade so zahlungsfähig bleibt. Wird angesichts steigender Kosten für den Lebensunterhalt und andere Dinge ein unvorhergesehnes Loch in die Haushaltskasse gerissen, so können Sie schnell in Schwierigkeiten geraten.

Besonders Menschen die nicht über größere Geldreserven auf Ihren Konten verfügen, müssen jetzt genau überlegen, wie es mit der Immobilienfinanzierung weitergehen soll bzw. kann. Kreditnehmer, die die monatliche Rate für ihr Immobiliendarlehen nämlich nicht zahlen, geraten grundsätzlich sofort in Verzug, was bedeutet: Banken dürfen den Kreditvertrag kündigen – und zwar schon nach kurzer Zeit.

Folgende Möglichkeiten haben Sie unter anderem:

Option 1: Tilgung ändern

Die meisten Kreditnehmer ziehen in den meisten Fällen zunächst in Betracht, die Tilgung für ihren Kredit zu senken. In diesem Fall würden Sie nur Ihren monatlichen Zins weiterzahlen, die Tilgung jedoch reduzieren. Die Monatsrate für Ihren Kredit fällt so deutlich niedriger aus.

Einen generellen Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der Tilgung gibt es allerdings nicht. Nicht in jedem Kreditvertrag ist eine Änderung des Tilgungssatzes verankert. Prüfen Sie daher zunächst, ob Sie diese Möglichkeit überhaupt haben. Üblicherweise ist ein Korridor vereinbart, innerhalb dessen der Tilgungssatz nach oben oder unten angepasst werden kann. Dieser variiert je nach Vertrag und Kreditinstitut. Meist kann der Tilgungssatz sogar öfter als einmal angepasst werden.

Prüfen Sie Ihren Vertrag und suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. Seien Sie aber aufmerksam, wenn Ihre Bank Ihnen ein neues Angebot unterbreitet. Achten Sie darauf, dadurch nicht schlechter gestellt zu werden.


 

Option 2: Tilgung aussetzen

Das Aussetzen der Tilgung ist in der Regel nicht möglich. Es gibt nur ganz wenige Verträge, in denen dies überhaupt vereinbart ist – und dann auch nur für einen kurzen Zeitraum von bis zu drei Monaten.


 

Option 3: Immobilie verkaufen

Auch der Verkauf des Hauses oder der Wohnung kann eine gute Möglichkeit sein, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. In der Regel gewähren die Banken ein halbes Jahr Aufschub, um einen Käufer zu finden. Nach dem Verkauf kündigen Sie Ihren Kreditvertrag und begleichen die Restschuld Ihres Darlehens mit dem Geld, dass Sie durch den Verkauf Ihrer Immobilie einnehmen.

Ziehen Sie rechtzeitig die Reißleine. Wenn Sie mit dem Verkauf zu lange warten, müssen Sie Ihre Immobilie vielleicht unter Druck hergeben und können keinen guten Preis mehr erzielen!


 

Es gilt: Verkauf anstatt Zwangsversteigerung

Sollte der einzige Weg aus der finanziell beklemmenden Situation sein, die Immobilie abzustossen bzw. zu verkaufen, so ist man grundsätzlich mit einem eigenhändigen Verkauf oder dem Verkauf über einen Fachmann besser beraten, anstatt es auf die Zwangsversteigerung herauslaufen zu lassen.

Wie bereits erwähnt sollte man diese Fragestellung bereits rechtzeitig klären, um so die Weichen für das weitere Vorgehen stellen zu können. So kann es vermieden werden, dass bei einer zu späten Erkenntnis der Option des Eigen- bzw. professionellen Verkaufs, wertvolle Zeit verschwendet die Sie dringend benötigen. Ihre Immobilien nämlich unter Zeitdruck und mit schlechter Planung verkaufen zu müssen kann evtl. dazu führen, dass Sie beim Verkaufspreis abstrichen machen müssen, was somit ebenfalls einen finanziellen Schaden für Sie bedeuten würde.

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Autor dieses Beitrages:

Inhaber IMMOBILIEN-SÜD

20. Juli 2022