ZWANGSVERSTEIGERUNG Ihrer Immobilie verhindern

 

Als Immobilieneigentümer können Sie (unerwartet) aus den verschiedensten Gründen, wie z.B. dem Tod eines Familienangehörigen, durch Krankheit, Jobverlust oder finanzielle Fehlkalkulation, in eine finanzielle Notlage geraten. So kann es schnell passieren das Ihre Immobilie "auf dem Spiel" steht und eine Zwangsversteigerung droht. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, eine Zwangsversteigerung abzuwenden bzw. zu verhindern.

Sollten Sie ist solch derartige finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass Ihnen im schlimmsten Fall der Verlust Ihrer Immobilie auf dem Wege eine Zwangsversteigerung droht, behalten Sie zunächst eine kühlen Kopf, denn es ist zwar ein möglichst schnelles Handeln gefragt, jedoch sollten Ihre weiteren Schritte ebenfalls wohl durchdacht sein.

Wie die ZWANGSVERSTEIGERUNG verhindert werden kann

Verhandlungen mit der Bank

Oftmals ist es möglich, dass Verhandlungen mit der/Ihrer Bank das Schlimmste verhindern kann. Daher raten wir Ihnen in einem offenen und ehrlichen Dialog mit der/Ihrer Bank zu klären, welche Möglichkeiten und Lösungsansätze hierfür existieren.

Nachfolgend einige Optionen die in vielen Fällen erfolgversprechend sein können:

TILGUNG

Sollte die finanzielle Notlage potentiell nur vorübergehend sein, kann eine Senkung der monatlich zu zahlenden Finanzierungsrate eine Entlastung für Sie sein und den Verlust Ihrer Immobilie eventuell verhindern. Weil der Zinssatz über eine bestimmte Zeit festgeschrieben also "fix" ist, kann dementsprechend nur die Tilgung verringert oder ausgesetzt werden.

RATEN

In manchen Fällen kann es sein, dass sich Ihre Bank auch auf eine vorübergehende Stundung Ihrer Raten einlässt. Für einen befristeten Zeitraum werden dann weder Zins noch Tilgung gezahlt. Dies hat den Nachteil, dass die Schuldenlast in dieser Zeit kontinuierlich ansteigt. 

UMSCHULDEN

Bei vielen der aktuell laufenden Darlehen (Immobilienfinanzierungen) endet in absehbarere Zeit die Frist der Zinsbindung. Weil die Zinsen heute viel niedriger sind als noch vor einigen Jahren, ist die Anschlussfinanzierung dann oft bedeutend günstiger, sollten sich die aktuellen Konditionen und Marktverhältnisse nicht konkret ändern.

EIGENVERKAUF

Ist die Immobilien jedoch aufgrund der finanziellen Notlage nicht mehr zu retten, sollten Sie als Eigentümer die Immobilien freihändig bzw. selbst verkaufen noch bevor eine Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Auf diesem Wege ist es oft möglich, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Da auch bei einer Zwangsversteigerungen für Immobilieneigentümer Kosten bzw. Gebühren anfallen, ist nicht immer sichergestellt, dass diese nach der Versteigerung entschuldet sind.

Eine weitere mögliche Option die in manchen Fällen evtl. sinvoll sein könnte, wäre einen Teil der Immobilie, wie z.B. ein freies Zimmer oder eine Einliegerwohnung zu vermieten, sofern dies rechtlich genehmigungsfähig sein sollte. Das bringt Ihnen Mieteinnahmen, welche Sie in Zeiten der drohenden Zwangsversteigerung gut gebrauchen können.

ZWANGSVERSTEIGERUNG BEREITS EINGELEITET?

Was Sie tun können, wenn die Zwangsversteigerung durch die Bank bereits beantragt bzw. eingeleitet wurde:

Beantragt die Bank eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie, ordnet das zuständige Amtsgericht diese nach eingehender Prüfung an. Der Schuldner erhält dann eine Rechtsbelehrung, in der er über die Möglichkeit informiert wird, binnen einer Notfrist von zwei Wochen die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen (§ 30 Zwangsversteigerungsgesetz).

Das zuständige AG hört daraufhin sowohl den Schuldner als auch den/die Gläubiger und entscheidet darüber, ob das Verfahren einstweilig eingestellt wird. Das kann für den Schuldner dann erfolgreich sein, wenn er glaubhaft machen kann, dass er binnen sechs Monaten die fälligen Forderungen ablösen kann.

Es ist zu empfehlen, in diesem Stadium einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der mit der Bank verhandelt – dies kann die Chancen erhöhen, dass es zu einer für Sie positiven Einigung kommt.


 

ERFOLGREICH VERKAUFEN vor der ZWANGSVERSTEIGERUNG

IMMOBILIEN-SÜD

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Gerne unterstützen wir Sie bei dem Verkauf Ihrer Immobilie noch bevor diese über das zuständige Amtsgericht zur Zwangsversteigerung angeboten wird. Mit unseren Erfahrungswerten und einer professionellen Konzeptionierung des freihändigen Verkaufs Ihrer Immobilie sorgen wir dafür, dass der Verkauf sicher und zuverlässig über die Bühne geht und der bestmögliche Verkaufserlös erzielt wird. Denn wenn Ihnen keine andere Wahl bleibt, außer sich von der Immobilie zu trennen, sollte eines der obersten Ziele sein, mit dem Verkaufserlös möglichst entschuldet aus der Angelegenheit hervorzugehen.

Bei Bedarf kontaktieren Sie uns gerne. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die für Sie beste Lösung.

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Autor dieses Beitrages:

Inhaber IMMOBILIEN-SÜD

7. Juni 2021